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   VG Kassel, 10.09.2003 - 2 E 2390/00   

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https://dejure.org/2003,26927
VG Kassel, 10.09.2003 - 2 E 2390/00 (https://dejure.org/2003,26927)
VG Kassel, Entscheidung vom 10.09.2003 - 2 E 2390/00 (https://dejure.org/2003,26927)
VG Kassel, Entscheidung vom 10. September 2003 - 2 E 2390/00 (https://dejure.org/2003,26927)
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  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus VG Kassel, 10.09.2003 - 2 E 2390/00
    Das Gebot der Rücksichtnahme wirkt auch gebietsüberschreitend, z. B. einer Nahstelle zwischen Gewerbe- und Wohngebiet oder zwischen Innen- und Außenbereich, z. B. ein Innenbereichsvorhaben, dem ein privilegiertes emittierendes Außenbereichsvorhaben gegenüberliegt oder umgekehrt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349).
  • VGH Bayern, 30.04.1993 - 26 B 91.1284
    Auszug aus VG Kassel, 10.09.2003 - 2 E 2390/00
    Eigentümer von Wohngrundstücken am Rande des - an sich für die Aufnahme landwirtschaftlicher Nutzungen vorgesehenen - Außenbereichs können, was die Belastung durch Lärm und Gerüche aufgrund landwirtschaftlicher Betätigung anbelangt, nicht die Herstellung von Verhältnissen einfordern, wie sie in reinen oder allgemeinen, ansonsten unvorbelastenden Wohngebieten anzutreffen sind (OVG des Saarlands, Beschluss vom 29.09.1997 - 2 V 11/97 - so auch VGH München, Urteil vom 30.04.1993 - 26 B 91.1284 -, NVwZ-RR 1994, 140, der hinsichtlich des Zusammentreffens eines allgemeinen Wohngebiets mit einem Dorfgebiet mit tierhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben hinsichtlich eines Stallneubaus im Dorfgebiet gegenüber der Wohnbebauung im allgemeinen Wohngebiet einen Abstand für ausreichend hält, der im Verhältnis zum Mindestabstand der VDI 3471 um 1/4 verkürzt ist).
  • OVG Saarland, 29.09.1997 - 2 V 11/97

    Auslegung einer Einleitungsschrift; Rechtsmittelführer; Beschwerde;

    Auszug aus VG Kassel, 10.09.2003 - 2 E 2390/00
    Eigentümer von Wohngrundstücken am Rande des - an sich für die Aufnahme landwirtschaftlicher Nutzungen vorgesehenen - Außenbereichs können, was die Belastung durch Lärm und Gerüche aufgrund landwirtschaftlicher Betätigung anbelangt, nicht die Herstellung von Verhältnissen einfordern, wie sie in reinen oder allgemeinen, ansonsten unvorbelastenden Wohngebieten anzutreffen sind (OVG des Saarlands, Beschluss vom 29.09.1997 - 2 V 11/97 - so auch VGH München, Urteil vom 30.04.1993 - 26 B 91.1284 -, NVwZ-RR 1994, 140, der hinsichtlich des Zusammentreffens eines allgemeinen Wohngebiets mit einem Dorfgebiet mit tierhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben hinsichtlich eines Stallneubaus im Dorfgebiet gegenüber der Wohnbebauung im allgemeinen Wohngebiet einen Abstand für ausreichend hält, der im Verhältnis zum Mindestabstand der VDI 3471 um 1/4 verkürzt ist).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VG Kassel, 10.09.2003 - 2 E 2390/00
    Dies führt nicht nur zur Pflicht dessen, der Belästigungen verbreitet, sondern auch - im Sinne der Bildung einer Art Mittelwert - zu einer die Tatsachen respektierenden Duldungspflicht derer, die sich in der Nähe von - als solchen legalen - Belästigungsquellen ansiedeln (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49, 54).
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